Kurz zur Information noch ein paar wichtige Fragen zum Thema der Corona-Problematik und Steuerecht, die wohl für alle Firmen von Interesse sein könnten.

  1. Steuerstundung
    Das Bundesfinanzministerium hat im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern neue Leitlinien herausgegeben.
    Anbei zwei Links mit Infos bzw. Antrag.

    BMF-Schreiben v. 19.03.2020 – IV A – S 0336/19/1007: 002

    Vordruck zur Beantragung von Steuererleichterungen

  2. Kredite
    Von Banken und Sparkassen haben wir die Rückmeldung erhalten, dass Tilgungsaussetzungen für erst einmal 3 Monate wohl relativ unproblematisch gewährt werden würden. Wichtig wäre, dass die Betroffenen sich möglichst zeitnah mit den Kundenberatern in Verbindung setzen und es nicht erst zu Ausfällen kommen lassen.

    Dies ist auch wichtig, um prüfen zu können, ob man von den übrigen Programmen der KfW (Darlehen, Bürgschaften etc.) profitieren kann.

  3. Sonstiges
    Insolvenzantragspflicht: Hier zu gibt es noch nicht viel neues. Hier geht es zu den jeweils aktuellen Informationen.

    Hilfen für Einzelunternehmer etc.: Hier sind weitergehende Maßnahmen geplant. Wir denken, dass viele Probleme sich erst noch offenbaren, so dass die Politik jeweils nachsteuern muss. Insoweit lässt sich sagen: So dynamisch, wie das Virus, ist auch die Rechtslage derzeit 😊

 

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