Lebenslauf – in Kürze:
- 2002 bis 2009 Studium an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg
- 2009 bis 2011 Referendariat im Land Sachsen – Anhalt
- 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
- Seit 2011 freie Mitarbeiterin der Kanzlei Kühn & Schreiber
Rechtsanwältin Elisa Rudolph bietet eine vielseitige Beratung und Prozessvertretung insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzstrafrecht, Verwaltungsrecht und andere. Hierzu zählen insbesondere folgende Gebiete:
- Allgemeines Zivilrecht:
- Prüfung vertraglicher Ansprüche aus unterschiedlichen Verträgen, wie Kauf-, Darlehens-, Miet-, Pacht-, Werk- und Dienstverträgen, sowie deren Geltendmachung bzw. Abwehr
- Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, sowie Erstellung entsprechender Vereinbarungen
- Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen des Mieters bzw. Vermieters, Prüfung etwaiger Schadensansprüche, Minderungsrechte, Vertretung bei Räumung von Wohnungs- oder Gewerbemieträumen
- Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr dinglicher Ansprüche: diese betreffen Besitz- und Eigentumsansprüche, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Herausgabeansprüche; Grundbuchangelegenheiten
- Prüfung schadensrechtlicher Ansprüche (Ansprüche aus unerlaubter Handlung), sowie deren Geltendmachung bzw. Abwehr
- Durchführung von Inkassoverfahren (außergerichtlich, gerichtlich und Zwangsvollstreckung)
- Nachbarschaftliche Fragestellungen
- Arbeitsrecht und Sozialrecht:
- Fragen zu Auslegung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen
- Beratung und Vertretung im Fall von Abmahnung, Beendigung, insbesondere Kündigung (Kündigungsschutzklageverfahren), Erzielung einer Abfindung
- Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten mit der Vergütung, Zuschläge, Einhaltung und Verteilung der Arbeitszeit, Überstundenansprüche, Gewährung von Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristete Arbeitsverhältnisse, Aufhebungsvereinbarungen, Altersteilzeit, usw.
- Prüfung und Geltendmachung von Rechten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber
- Beratung zu Fragen bei Krankheit im Arbeitsverhältnis
- Einbeziehung und Auslegung tariflicher Regelungen
- Mindestlohngesetz
- Beratung und Vertretung im Falle von Arbeitslosigkeit, Belange des Arbeitslosengeldes
- Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit/Elterngeld
- Insolvenzrecht:
- Beratung und Vertretung in Bezug auf Verbraucherinsolvenzverfahren, Durchführung außergerichtliches und gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
- Unterstützung und Vertretung bei der Insolvenzantragsstellung, im Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren
- Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen Gläubiger, Schuldner und dem Insolvenzverwalter
- Prüfung und Vertretung bei Insolvenzanfechtungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen nach § 64 GmbHG
- Beratung und Vertretung von Gläubigern: Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
- Insolvenzstrafrecht:
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Vorwurf von Insolvenzstraftaten, insbesondere Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug, usw.
- Beratung und Vertretung im Strafverfahren
- Verwaltungsrecht:
- Anschluss- und Benutzungszwang
- Beratung und Vorgehen gegen Verwaltungsakte
- Fragen der Amtshaftung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen staatliche Einrichtungen
- Prüfung und Vorgehen gegen Ordnungsrechtliche Verfügungen
- Fragen der Handwerksordnung, usw.
Rechtsanwältin Elisa Rudolph berät sich zudem hinsichtlich etwaiger Kosten von Beratungen und Vertretungen, insbesondere der Möglichkeiten einer Kostenübernahme, so durch Rechtsschutzversicherungen, Beratungs- und Prozesskostenhilfe.