Lebenslauf – in Kürze:

  • 2002 bis 2009 Studium an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg
  • 2009 bis 2011 Referendariat im Land Sachsen – Anhalt
  • 2011 Zulassung als Rechtsanwältin
  • Seit 2011 freie Mitarbeiterin der Kanzlei Kühn & Schreiber

Rechtsanwältin Elisa Rudolph bietet eine vielseitige Beratung und Prozessvertretung insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzstrafrecht, Verwaltungsrecht und andere. Hierzu zählen insbesondere folgende Gebiete:

 

  • Allgemeines Zivilrecht:
    • Prüfung vertraglicher Ansprüche aus unterschiedlichen Verträgen, wie Kauf-, Darlehens-, Miet-, Pacht-, Werk- und Dienstverträgen, sowie deren Geltendmachung bzw. Abwehr
    • Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, sowie Erstellung entsprechender Vereinbarungen
    • Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen des Mieters bzw. Vermieters, Prüfung etwaiger Schadensansprüche, Minderungsrechte, Vertretung bei Räumung von Wohnungs- oder Gewerbemieträumen
    • Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr dinglicher Ansprüche: diese betreffen Besitz- und Eigentumsansprüche, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Herausgabeansprüche; Grundbuchangelegenheiten
    • Prüfung schadensrechtlicher Ansprüche (Ansprüche aus unerlaubter Handlung), sowie deren Geltendmachung bzw. Abwehr
    • Durchführung von Inkassoverfahren (außergerichtlich, gerichtlich und Zwangsvollstreckung)
    • Nachbarschaftliche Fragestellungen
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht:
    • Fragen zu Auslegung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen
    • Beratung und Vertretung im Fall von Abmahnung, Beendigung, insbesondere Kündigung (Kündigungsschutzklageverfahren), Erzielung einer Abfindung
    • Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten mit der Vergütung, Zuschläge, Einhaltung und Verteilung der Arbeitszeit, Überstundenansprüche, Gewährung von Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristete Arbeitsverhältnisse, Aufhebungsvereinbarungen, Altersteilzeit, usw.
    • Prüfung und Geltendmachung von Rechten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber
    • Beratung zu Fragen bei Krankheit im Arbeitsverhältnis
    • Einbeziehung und Auslegung tariflicher Regelungen
    • Mindestlohngesetz
    • Beratung und Vertretung im Falle von Arbeitslosigkeit, Belange des Arbeitslosengeldes
    • Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit/Elterngeld
  • Insolvenzrecht:
    • Beratung und Vertretung in Bezug auf Verbraucherinsolvenzverfahren, Durchführung außergerichtliches und gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
    • Unterstützung und Vertretung bei der Insolvenzantragsstellung, im Insolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren
    • Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen Gläubiger, Schuldner und dem Insolvenzverwalter
    • Prüfung und Vertretung bei Insolvenzanfechtungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen nach § 64 GmbHG
    • Beratung und Vertretung von Gläubigern: Verfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren
  • Insolvenzstrafrecht:
    • Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren bei Vorwurf von Insolvenzstraftaten, insbesondere Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug, usw.
    • Beratung und Vertretung im Strafverfahren
  • Verwaltungsrecht:
    • Anschluss- und Benutzungszwang
    • Beratung und Vorgehen gegen Verwaltungsakte
    • Fragen der Amtshaftung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen staatliche Einrichtungen
    • Prüfung und Vorgehen gegen Ordnungsrechtliche Verfügungen
    • Fragen der Handwerksordnung, usw.

Rechtsanwältin Elisa Rudolph berät sich zudem hinsichtlich etwaiger Kosten von Beratungen und Vertretungen, insbesondere der Möglichkeiten einer Kostenübernahme, so durch Rechtsschutzversicherungen, Beratungs- und Prozesskostenhilfe.