Ein Auftragnehmer kann vom Auftraggeber keine Vergütung – auch nicht abzüglich ersparter Aufwendungen – wegen Nichtdurchführung des Bauvorhabens verlangen, wenn er sich planmäßig darauf eingelassen hat, ohne Baugenehmigung zu bauen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1995 – 8 U 83/95

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