Der Auftragnehmer, der sich gegen eine Vertragsstrafe oder einen Schadensersatz wegen Bauzeitverzuges verteidigt, kann sich auch dann auf fehlendes Verschulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § Nr. 1 VOB/B angezeigt hat.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.03.2006 – 1 U 48/04 (IBR 2006, 246)