Lebenslauf – in Kürze:

  • abgeschlossene Lehre zum Schlosser mit Abitur
  • 1983 Studienbeginn an der Humboldt-Universität Berlin
  • anschließend von 1988 bis 1991 in der Justiz tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht Gräfenhainichen
  • seit 1992 Sozius in der Kanzlei Kühn & Schreiber
  • ständiger Berater in der Torsten Zacharski & Coll. Unternehmensmanagment KG, Gräfenhainichen

Michael Kühn wurde 1958 in Brandenburg an der Havel geboren. Vor seinem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin und dem daran anschließenden Rechtsreferendariat am Amtsgericht Halle schloss Herr Kühn zunächst eine Lehre als Instandhaltungsmechanikers mit Abitur ab. Nach dem Studium war er von 1988 bis 1991 in der Justiz tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht Gräfenhainichen. Im Mai 1992 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Kühn und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Kühn übernimmt Mandate aus dem Insolvenzrecht, hier insbesondere dem Verbraucherinsolvenzrecht (sog. Privatinsolvenz) mit dem Ziel, für seine Mandanten einen gerichtlichen Vergleich nach §§ 308 InsO ff. zu erreichen. Dabei ist die Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens, die Einsetzung eines Gutachters, später Insolvenzverwalters und dann eines Treuhänders entbehrlich. Auch eine Wohlverhaltensperiode mit einer möglichen Versagung der Restschuldbefreiung entfällt dann. Ein wirtschaftlich und finanziell „freies“ Leben ist somit wesentlich eher möglich.

Sollte kein gerichtlicher Vergleich nicht erreicht werden, vertritt RA Kühn seine Mandanten auch im regulären Insolvenzverfahren, damit keine formelle Fehler eine spätere Restschuldbefreiung nach § 290 InsO verhindern.

Herr Kühn berät und vertritt Sie auch in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht, beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Michael Kühn vertritt Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen im Kündigungsfall. Er setzt Ihre Rechte in außergerichtlichen Verhandlungen oder im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durch. Er berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung einer Abfindung und optimiert Ihre Ansprüche.

Die Kanzlei Kühn & Schreiber verfügt über eine starke Inkassoabteilung. Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt seine Mandanten, Privatleute und Firmen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass die erwirkten Titel auch in der anschließenden Zwangsvollstreckung mit allen Mitteln, die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet, durchgesetzt werden. Seine speziellen Kenntnisse aus dem Insolvenzrecht im Umgang mit Schuldnern hilft natürlich auch bei einem Forderungseinzug für einen Gläubiger bei seinen Schuldnern.

Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt sowohl Gläubiger, als auch Schuldner. Unter anderem werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beratung über die Zweckmäßigkeit eines geplanten Eigenantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Erfolgsaussichten eines damit verbundenen Antrages auf Restschuldbefreiung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren, gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Durchführung von außer- und gerichtlichen Einigungsversuchen zwischen den Gläubigern und dem Schuldner, Erteilung der entsprechenden Bestätigung zur Vorlage vor dem Insolvenzgericht
  • Unterstützung und Vertretung bei der Insolvenzantragsstellung und im Verfahren
  • Vertretung in den Verfahren über den außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan sowie im Insolvenzverfahren und in möglichen Beschwerdeverfahren
  • Vertretung in Zwangsvollstreckungssachen
  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug / Inkasso