Lebenslauf – in Kürze:

  • 1991 bis 1995 Studium an der Universität Potsdam; Erlangung des 1. Staatsexamens
  • 1995 bis 1997 Referendariat im Land Brandenburg; Erlangung des 2. Staatsexamens
  • 1997 bis 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam
  • 2001 Promotion im Bereich des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
  • 2003 Zulassung als Rechtsanwalt
  • ab 2003 Freier Mitarbeiter der Kanzlei Kühn & Schreiber
  • seit 2011 Sozius der Kanzlei Kühn & Schreiber

Dr. Steffen Schreiber studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Brandenburg. Er war von 1997 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Potsdam. Im Rahmen dieser Tätigkeit promovierte er 2001 zu einem Thema aus dem Internationalen Recht zum Doktor der Rechte. Im Juni 2003 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft und 2011 der Eintritt als Sozius in die Kanzlei Kühn & Schreiber.

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Potsdam veröffentlichte Dr. Schreiber regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften. Im Übrigen hat er reichlich Erfahrung bei der Anfertigung gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten im internationalen und bürgerlichen Recht. Für die Universität Potsdam hält er weiterhin im Rahmen einer Lehrverpflichtung eine Vorlesungsreihe zum „Internationalen Gesellschaftsrecht“.

Rechtsanwalt Dr. Schreiber berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Allgemeines Zivilrecht und dem internationalen Recht.

Hierzu zählen insbesondere folgende Fragen:

  • Arbeitsrecht:
    • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern von der Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigungsschutzklage.
    • Fragen zu Auslegung von Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen
    • Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung im Fall von Abmahnung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Kündigung (Kündigungsschutzklageverfahren), Aufhebungsverträgen und der Erzielung einer Abfindung
    • Beratung und Vertretung bei Schwierigkeiten mit der Vergütung, Zuschläge, Einhaltung und Verteilung der Arbeitszeit, Überstundenansprüche, Gewährung von Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristete Arbeitsverhältnisse, Aufhebungsvereinbarungen, Altersteilzeit, usw.
    • Beratung zu Fragen bei Krankheit im Arbeitsverhältnis, Einbeziehung und Auslegung tariflicher Regelungen und dem Mindestlohngesetz
  • Sozialrecht:
    • Fragen zu Regelungsbereiche der Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII)
    • Streitigkeiten mit der Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen (Verletztengeld, Unfallrente)
    • Streitigkeiten mit Deutschen Rentenversicherung um Leistungen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Reha-Leistungen und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Streitigkeiten mit der Krankenversicherung und Pflegeversicherung um Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter oder Tod sowie der Familienversicherung für Familienangehörige wie Kinder und Ehegatten.
    • Fragen zur Klärung des Versicherungsstatus bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit oder mitarbeitender Familienangehörige wie Kinder oder Ehegatten
    • Beratung und Vertretung im Falle von Arbeitslosigkeit, Belange des Arbeitslosengeldes
    • Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit/Elterngeld
  • Baurecht
    • Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht
    • Auslegung von BGB und VOB Verträgen
    • Geltendmachung von Werklohnansprüchen
    • Fragen von Pauschalverträgen und Nachträgen
    • Geltendmachung von Mängeln, Zurückbehaltungsrechten und Schadensersatzansprüchen
    • Beweissicherungsverfahren
  • Steuerrecht:
    • Fragen zu steuerlichen Folgen fehlender oder fehlerhafter Anmeldungen, aber auch allgemeine steuerrechtliche Fragen, welche oft auch in der strafrechtlichen Vertretung von Mandanten Bedeutung gewinnen
    • Fragen der Haftungsvoraussetzungen von Unternehmern und ehemaligen Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Ltd.) für die Nichtanmeldung und Nichtabführung von Steuern gegenüber dem Finanzamt.
  • Gesellschaftsrecht
    • Beratungen im Vorfeld der Gründung oder dem Verkauf von Gesellschaften
    • Beratung und Vertretung nachgelagerter gesellschaftsinternen Vorgängen, wie die Vorbereitung von der Beschlussfassung bis hin zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
    • Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften Z.B. für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträge, was auch die strafrechtliche Vertretung einschließt
    • Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften gegenüber Insolvenzverwaltern und Dritten im Rahmen von Anfechtungen
  • Bank- und Vertragsrecht
    • Beratung und Vertretung im Bereich des Kredit- und Kreditsicherungsrecht
    • Im besonderen Fragen der Bürgschaft und des Bürgschaftsrecht
    • Darlehen, Leasing und Factoring