Ein Auftragnehmer kann vom Auftraggeber keine Vergütung – auch nicht abzüglich ersparter Aufwendungen – wegen Nichtdurchführung des Bauvorhabens verlangen, wenn er sich planmäßig darauf eingelassen hat, ohne Baugenehmigung zu bauen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1995 – 8 U 83/95